Umschreibung München
Auto ummelden in München — Halterwechsel & Umzug
Sie haben ein gebrauchtes Auto gekauft oder sind nach München gezogen? Dann ist eine Umschreibung bei der Zulassungsstelle München bzw. Grasbrunn fällig. Wir übernehmen die Ummeldung, Sie müssen weder einen Termin buchen noch selbst zur Behörde.
Wann muss ich mein Auto ummelden?
Sobald sich Halter, Wohnsitz oder Zulassungsbezirk ändern. Praktisch heißt das: nach jedem Gebrauchtwagenkauf, bei Umzug nach München aus einem anderen Zulassungsbezirk und beim Wechsel zwischen Stadt München und Landkreis München. Die gesetzliche Frist beträgt eine Woche nach der Änderung — bei Versäumnis drohen Bußgelder und im Schadensfall Probleme mit Ihrer Versicherung.
Kennzeichen behalten oder neu?
Seit der Reform der Mitnahmeregelung dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen bei einem Halterwechsel grundsätzlich behalten — auch wenn das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt. Bei Umzug innerhalb von München ist nichts zu tun. Möchten Sie hingegen ein neues Wunschkennzeichen, reservieren wir das vorab beim KVR München bzw. Landratsamt.
Diese Unterlagen brauchen wir
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), Personalausweis des neuen Halters mit Meldebescheinigung, eVB-Nummer der neuen Versicherung, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, gültige Hauptuntersuchung (HU/AU), Kaufvertrag bei Halterwechsel und unsere Vollmacht. Bei Umzug aus einem anderen Bundesland brauchen wir zusätzlich die alte Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was kostet die Ummeldung in München?
Unser Festpreis: 109 € im Standard-Tarif (48 h), 119 € mit gleichzeitiger Wunschkennzeichen-Reservierung, 129 € Express in 24 h. Behördengebühren für eine reine Umschreibung liegen typischerweise bei 11,80 € (intern München) bzw. 27,90 € (aus anderem Bezirk). Bei Wunschkennzeichen kommen Reservierungsgebühr und Prägung hinzu.
Häufige Fehler bei der Ummeldung
Fehlende eVB-Nummer der neuen Versicherung — die Versicherung muss vor der Umschreibung umgemeldet sein. Vergessenes SEPA-Mandat des neuen Halters — die Behörde verlangt seit 2017 ausschließlich SEPA-Lastschrift. Fehlende Hauptuntersuchung — eine abgelaufene HU blockiert die Umschreibung. Vor Versand prüfen wir alles auf Vollständigkeit, damit es am Schalter keine Rückläufer gibt.
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