Zulassungsdienst München

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SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Seit 2018 akzeptiert die Kfz-Zulassungsstelle München nur noch die SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer — Bareinzahlung oder Überweisung sind nicht mehr zulässig. Hier finden Sie die offizielle PDF-Vorlage für das SEPA-Lastschriftmandat zum Herunterladen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum korrekten Ausfüllen.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer?

Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine schriftliche Einzugsermächtigung, mit der Sie dem zuständigen Hauptzollamt erlauben, die Kfz-Steuer automatisch von Ihrem Konto einzuziehen. Seit dem 1. Januar 2018 ist die SEPA-Lastschrift in Deutschland die einzige zugelassene Zahlungsart für die Kfz-Steuer — gesetzlich verankert in § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) in Verbindung mit § 2 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungs­vverordnung (KraftStDV). Die Zulassungsstelle München gibt das Mandat direkt an das Hauptzollamt weiter; Sie selbst müssen sich um nichts weiter kümmern.

Wann brauche ich das SEPA-Mandat?

  • Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.
  • Umschreibung nach Halterwechsel oder Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk.
  • Import-Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland.
  • Wiederzulassung nach Stilllegung oder Abmeldung.
  • Bankwechsel — wenn das hinterlegte Konto geändert wird, reichen Sie ein neues Mandat nach.

Nicht nötig bei reiner Abmeldung (Außerbetriebsetzung), Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen — dort entfällt die laufende Kfz-Steuerpflicht oder wird einmalig abgerechnet.

So füllen Sie das Formular korrekt aus

  1. Halterdaten: Name, Anschrift und Geburtsdatum exakt so eintragen, wie sie im Personalausweis stehen — Abweichungen (z. B. fehlender zweiter Vorname) führen zu Ablehnung.
  2. Fahrzeugdaten: Fahrzeug-Identifizierungs­nummer (FIN/VIN, 17 Zeichen) und — falls schon vergeben — das amtliche Kennzeichen. Bei Neuzulassung bleibt das Kennzeichen-Feld leer.
  3. Bankverbindung:IBAN (22-stellig, beginnt bei deutschen Banken mit „DE“) und BIC — Letzterer ist innerhalb des SEPA-Raums nicht mehr zwingend, wird für das Mandat aber empfohlen. Name des Kontoinhabers in Blockschrift.
  4. Einzugsberechtigter:Das Feld ist in der Regel schon vorausgefüllt („Hauptzollamt“ als Zahlungsempfänger).
  5. Unterschrift: Der Kontoinhaber unterschreibt persönlich — nicht zwingend der Fahrzeughalter, wenn es sich um unterschiedliche Personen handelt. Ort und Datum ausfüllen.

Kontoinhaber ≠ Fahrzeughalter — ist das erlaubt?

Ja. Der Kontoinhaber muss nicht identisch mit dem Fahrzeughalter sein — klassische Fälle sind Eltern, die für ihr Kind zahlen, oder Unternehmen, die das Fahrzeug eines Mitarbeiters abwickeln. Zwei Bedingungen sind aber zu beachten: Der Kontoinhaber unterschreibt das SEPA-Mandat selbst, und die Zulassungsstelle München verlangt zusätzlich eine Personalausweis-Kopie des Kontoinhabers sowie häufig eine formlose schriftliche Zustimmung zur Abbuchung der Kfz-Steuer.

Häufige Fehler beim SEPA-Mandat

  • Falsche IBAN — besonders die Prüfziffer an Stelle 3–4 doppelt prüfen.
  • Unterschrift passt nicht: der Kontoinhaber muss selbst unterschreiben, nicht der Halter — sonst lehnt die Zulassungsstelle ab.
  • Namensabweichung zum Konto: spätere Abbuchung platzt, wenn der Kontoinhaber-Name nicht exakt mit der Bank übereinstimmt.
  • Keine Deckung: bei geplatzter Lastschrift mahnt das Hauptzollamt und kann die Zulassung rückwirkend aufheben.

Was kostet das SEPA-Mandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat selbst ist kostenlos — es gehört zu den Pflicht-Unterlagen der Zulassung und verursacht keine Behördengebühr. Kosten entstehen nur durch die Kfz-Steuer, deren Höhe sich nach Hubraum, CO₂-Ausstoß und Antriebsart Ihres Fahrzeugs berechnet (Beispiel: Mittelklasse-Benziner mit 120 g CO₂/km ca. 160–200 €/Jahr). Der erste Einzug erfolgt rund einen Monat nach Zulassung, danach jährlich zum Zulassungs-Jahrestag.

Widerruf und Änderung

Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt so lange, bis Sie es widerrufen. Bei Bankwechsel oder Kontoänderung reichen Sie ein neues Mandat bei der Zulassungsstelle München ein — das alte wird automatisch abgelöst. Bei Abmeldung des Fahrzeugs erlischt das Mandat mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Einzelne fehlerhafte Lastschriften können Sie innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank zurückholen (SEPA-Rückgabefrist); bei unberechtigten Abbuchungen gilt sogar eine 13-Monats-Frist.

Häufige Fragen

SEPA-Lastschriftmandat — Antworten

Muss ich wirklich SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer nutzen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2018 ist die SEPA-Lastschrift die einzige zugelassene Zahlungsart für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG in Verbindung mit § 2 KraftStDV). Bareinzahlung oder klassische Überweisung akzeptiert das Hauptzollamt nicht mehr — ohne gültiges SEPA-Mandat wird keine Zulassung erteilt.
Darf eine andere Person für mich zahlen — etwa Eltern oder Arbeitgeber?
Ja, der Kontoinhaber muss nicht zwingend der Fahrzeughalter sein. In dem Fall unterschreibt der Kontoinhaber das SEPA-Mandat selbst. Die Zulassungsstelle München verlangt zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Kontoinhabers und meist eine formlose Zustimmung zur Abbuchung der Kfz-Steuer.
Was passiert, wenn die Lastschrift platzt?
Das Hauptzollamt mahnt und stellt typischerweise 3 € Rücklastschriftgebühr in Rechnung. Bleibt die Zahlung länger aus, kann die Zulassung rückwirkend aufgehoben werden — das Fahrzeug darf dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden, und es drohen zusätzlich Bußgelder wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.
Wie ändere ich meine Bankverbindung später?
Sie reichen ein neues SEPA-Lastschriftmandat bei der Zulassungsstelle München ein — formlos per Post oder über uns. Das alte Mandat wird damit automatisch abgelöst. Wichtig: den Wechsel früh genug veranlassen, damit keine Abbuchung auf das alte Konto läuft.
Wie lange dauert es bis zur ersten Abbuchung?
Das Hauptzollamt zieht die Kfz-Steuer in der Regel etwa vier Wochen nach der Zulassung erstmals ein. Die erste Abbuchung ist eine Jahresabbuchung für den Zeitraum bis zum nächsten Zulassungs-Jahrestag — der Betrag hängt von Fahrzeugart, Hubraum und CO₂-Emissionen ab.
Brauche ich bei einer Abmeldung auch ein SEPA-Mandat?
Nein. Für die reine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist kein SEPA-Mandat erforderlich. Die Kfz-Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung, und zu viel gezahlte Steuer wird anteilig auf das hinterlegte Konto zurückerstattet — meist innerhalb weniger Wochen.
Gilt das Mandat auch für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen?
Nein. Bei Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen wird die Kfz-Steuer einmalig zum Zeitpunkt der Zulassung entrichtet bzw. entfällt ganz. Ein laufendes SEPA-Mandat ist hier nicht nötig.