Zulassungsdienst München

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Eidesstattliche Versicherung — Verlust Fahrzeugschein & -brief

Wer Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Teil 2 verloren hat, braucht für den Ersatz eine Eidesstattliche Versicherung. Hier finden Sie die offizielle PDF-Vorlage zum Herunterladen — und alles Wissenswerte für die Abgabe bei der Zulassungsstelle München.

Was ist die Eidesstattliche Versicherung?

Die Eidesstattliche Versicherung ist eine vor der Behörde abgegebene Erklärung, dass Sie ein bestimmtes Dokument tatsächlich verloren haben — und dass es nicht verkauft, weitergegeben oder anderweitig in fremde Hände gelangt ist. Die Zulassungsstelle München verwendet sie, um Missbrauch vorzubeugen, bevor sie ein Ersatzdokument ausstellt. Falschangaben sind nach § 156 StGB strafbar (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren).

Wann brauche ich sie?

  • Verlust Fahrzeugschein: bei verlorener Zulassungsbescheinigung Teil I. Ohne sie können Sie weder Hauptuntersuchung noch Ummeldung oder Verkauf erledigen. In der Stadt München genügt hier eine Verlusterklärung, im Landkreis München ist die Eidesstattliche Versicherung vorgesehen.
  • Verlust Fahrzeugbrief: bei verlorener Zulassungsbescheinigung Teil II — ohne diesen können Sie das Fahrzeug nicht verkaufen, exportieren oder beleihen.
  • Beides verloren: entsprechend zwei separate Erklärungen — beide Ersatzdokumente werden gemeinsam ausgestellt.
  • Diebstahl: hier brauchen Sie zusätzlich eine polizeiliche Anzeige; die Eidesstattliche Versicherung ergänzt das Aktenzeichen.

So füllen Sie das Formular aus

  1. Persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) eintragen — exakt so, wie sie im Personalausweis stehen.
  2. Fahrzeugdaten ergänzen: Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer (FIN/VIN), letztes amtliches Kennzeichen.
  3. Angeben, welches Dokument verloren ist (Teil I, Teil II oder beide) und wann der Verlust bemerkt wurde.
  4. Kurze Beschreibung der Verlustumstände (z. B. „beim Umzug verloren“, „in der Werkstatt verlegt“).
  5. Ort und Datum eintragen. Die Unterschrift erfolgt erst vor der Behörde oder dem Notar, nicht vorher.

Häufiger Fehler: vorab unterschreiben

Die Eidesstattliche Versicherung ist nur gültig, wenn die Unterschrift in Anwesenheit der Behörde oder eines Notars geleistet wird. Vorab unterschreiben macht das Formular ungültig, Sie müssten dann erneut zur Zulassungsstelle. Diesen Schritt kann Ihnen kein Zulassungsdienst abnehmen, auch wir nicht. Nutzen Sie die Vorlage deshalb zur Vorbereitung und unterschreiben Sie erst vor Ort.

Was kostet das Ersatzdokument?

Die Zulassungsstelle München nennt für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II ab 50 € und für Teil I 12 €. Im Landkreis München beginnen die Gebühren bei 11,10 €. Wer die Erklärung beim Notar abgibt statt am Schalter, zahlt dafür zusätzlich eine volle Gebühr nach der Notarkostentabelle, bei einem Geschäftswert von 5.000 € sind das 45,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Der eigene Gang zur Zulassungsstelle ist also in aller Regel der schnellere und günstigere Weg.

Häufige Fragen

Eidesstattliche Versicherung — Antworten

Wann brauche ich eine Eidesstattliche Versicherung?
Beim Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) verlangt die Behörde sie immer. Sie ist der Nachweis, dass das Dokument nicht verkauft, weitergegeben oder anderweitig in Umlauf ist. Für den Fahrzeugschein (Teil I) genügt der Zulassungsstelle München dagegen eine einfache Verlusterklärung, im Landkreis München ist auch dafür eine Eidesstattliche Versicherung vorgesehen.
Bei welcher Behörde gebe ich die Erklärung ab?
Bei der Kfz-Zulassungsstelle München (Eichstätter Straße 2) bzw. der Zulassungsstelle Grasbrunn für den Landkreis München. Die Abgabe ist höchstpersönlich: Zulässig ist nur die persönliche Vorsprache der Person, die das Dokument verloren hat, oder eine vor einem deutschen Notar abgegebene Versicherung an Eides statt.
Kostet die Eidesstattliche Versicherung etwas?
Die Zulassungsstelle München nennt für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II ab 50 € und für Teil I 12 €. Im Landkreis München beginnen die Gebühren bei 11,10 €. Wer die Erklärung stattdessen beim Notar abgibt, zahlt dafür zusätzlich eine volle Gebühr nach der Notarkostentabelle: bei einem Geschäftswert von 5.000 € sind das 45,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Was passiert, wenn das verlorene Dokument wieder auftaucht?
Sie sind verpflichtet, das alte Dokument unverzüglich bei der Zulassungsstelle abzugeben. Die Eidesstattliche Versicherung verliert ihre Gültigkeit, falsche Angaben sind strafbar (§ 156 StGB).
Kann ich das Formular einfach ausfüllen und schicken?
Nein. Ein zu Hause ausgefülltes und unterschriebenes Formular genügt der Zulassungsstelle München ausdrücklich nicht. Sie geben die Erklärung entweder persönlich am Schalter ab oder vor einem deutschen Notar. Diesen einen Schritt kann kein Zulassungsdienst für Sie übernehmen. Alles davor und danach schon.