Zulassungsdienst München

Formular zum Download

Eidesstattliche Versicherung — Verlust Fahrzeugschein & -brief

Wer Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Teil 2 verloren hat, braucht für den Ersatz eine Eidesstattliche Versicherung. Hier finden Sie die offizielle PDF-Vorlage zum Herunterladen — und alles Wissenswerte für die Abgabe bei der Zulassungsstelle München.

Was ist die Eidesstattliche Versicherung?

Die Eidesstattliche Versicherung ist eine vor der Behörde abgegebene Erklärung, dass Sie ein bestimmtes Dokument tatsächlich verloren haben — und dass es nicht verkauft, weitergegeben oder anderweitig in fremde Hände gelangt ist. Die Zulassungsstelle München verwendet sie, um Missbrauch vorzubeugen, bevor sie ein Ersatzdokument ausstellt. Falschangaben sind nach § 156 StGB strafbar (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren).

Wann brauche ich sie?

  • Verlust Fahrzeugschein: bei verlorener Zulassungsbescheinigung Teil I — Sie können ohne keine Hauptuntersuchung, Ummeldung oder Verkauf vornehmen.
  • Verlust Fahrzeugbrief: bei verlorener Zulassungsbescheinigung Teil II — ohne diesen können Sie das Fahrzeug nicht verkaufen, exportieren oder beleihen.
  • Beides verloren: entsprechend zwei separate Erklärungen — beide Ersatzdokumente werden gemeinsam ausgestellt.
  • Diebstahl: hier brauchen Sie zusätzlich eine polizeiliche Anzeige; die Eidesstattliche Versicherung ergänzt das Aktenzeichen.

So füllen Sie das Formular aus

  1. Persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) eintragen — exakt so, wie sie im Personalausweis stehen.
  2. Fahrzeugdaten ergänzen: Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer (FIN/VIN), letztes amtliches Kennzeichen.
  3. Angeben, welches Dokument verloren ist (Teil I, Teil II oder beide) und wann der Verlust bemerkt wurde.
  4. Kurze Beschreibung der Verlustumstände (z. B. „beim Umzug verloren“, „in der Werkstatt verlegt“).
  5. Ort und Datum eintragen — die Unterschrift erfolgt erst vor der Behörde bzw. dem Zulassungsdienst, nicht vorher.

Häufiger Fehler: vorab unterschreiben

Die Eidesstattliche Versicherung ist nur gültig, wenn die Unterschrift in Anwesenheit der Behörde geleistet wird. Vorab unterschreiben macht das Formular ungültig — Sie müssten erneut zur Zulassungsstelle. Wenn wir das für Sie übernehmen, leisten Sie die Unterschrift in unserem Büro oder digital per VideoIdent.

Was kostet das Ersatzdokument?

Die Behördengebühren der Zulassungsstelle München liegen bei 13,80 € für Teil I (Fahrzeugschein) und 14,00 € für Teil II (Fahrzeugbrief), zuzüglich einer Gebühr von 8 – 16 € für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Wenn Sie uns mit der Abwicklung beauftragen, kommt unser Service-Pauschalpreis hinzu — wir ersparen Ihnen dafür die Terminbuchung, die Anfahrt und die Wartezeit am Schalter.

Häufige Fragen

Eidesstattliche Versicherung — Antworten

Wann brauche ich eine Eidesstattliche Versicherung?
Wenn Sie Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Teil II) oder beides verloren haben und einen Ersatz beantragen — die Behörde verlangt die Eidesstattliche Versicherung als Beweis, dass die Dokumente nicht verkauft, weitergegeben oder anderweitig in Umlauf sind.
Bei welcher Behörde gebe ich die Erklärung ab?
Bei der Kfz-Zulassungsstelle München (Eichstätter Straße 2) bzw. der Zulassungsstelle Grasbrunn für den Landkreis München. Die Abgabe erfolgt persönlich oder über einen bevollmächtigten Zulassungsdienst — wie uns.
Kostet die Eidesstattliche Versicherung etwas?
Die Behörde erhebt eine Gebühr von 8 – 16 € für die Abnahme der Erklärung, hinzu kommen die Kosten für die Ausstellung der Ersatzdokumente (typisch 13,80 € für Teil I, 14,00 € für Teil II).
Was passiert, wenn das verlorene Dokument wieder auftaucht?
Sie sind verpflichtet, das alte Dokument unverzüglich bei der Zulassungsstelle abzugeben. Die Eidesstattliche Versicherung verliert ihre Gültigkeit, falsche Angaben sind strafbar (§ 156 StGB).
Kann ich das Formular einfach ausfüllen und schicken?
Nein. Die Eidesstattliche Versicherung muss persönlich vor der Behörde abgegeben werden — alternativ über einen Zulassungsdienst, der Sie mit Vollmacht vertritt. Wir übernehmen das ohne Termin.