Kurzzeitkennzeichen beantragen: wann Sie eins brauchen und was es kostet
Überführung, Probefahrt oder Prüffahrt: Wir erklären, wann Sie ein Kurzzeitkennzeichen brauchen, was es kostet und welche Unterlagen nötig sind.
- Kurzzeitkennzeichen
- Überführung
- Probefahrt

Ein Kurzzeitkennzeichen erkennen Sie am gelben Streifen mit Ablaufdatum. Es ist die schnellste Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu bewegen, gilt maximal fünf Tage und ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Wann brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen?
- Überführungsfahrten: Sie kaufen ein Auto in einer anderen Stadt und möchten es nach München fahren.
- Probefahrten: Das Fahrzeug ist abgemeldet, Sie wollen es aber vor dem Kauf testen.
- Prüffahrten: Fahrt zur HU- oder Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Nicht erlaubt: gewerblicher Einsatz, wiederholte Nutzung oder Fahrten ins Ausland. Für den Export brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer (Kurzzeitversicherung)
- Falls vorhanden: Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
- Nachweis einer gültigen HU oder Angabe, dass die Fahrt zur HU dient
Die HU-Pflicht ist seit 2015 strenger geregelt: ohne gültige HU dürfen Sie nur noch zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren, nicht quer durch Deutschland.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Behördengebühr liegt bei etwa 13 €. Dazu kommen rund 25 € für die Kennzeichenschilder und die Kosten der Kurzzeitversicherung (je nach Anbieter 30 – 90 €). Unser Kurzzeit-Tarif für 69 € beinhaltet den Behördengang. Sie bekommen die fertigen Kennzeichen und können direkt losfahren.
Beantragung in München
Die Zulassungsstelle in München bearbeitet Kurzzeitkennzeichen ohne Termin. Allerdings sind die Wartezeiten oft lang, besonders montags und freitags. Wer vormittags kommt, hat bessere Chancen.
Der schnellere Weg
Über unseren Zulassungsdienst bekommen Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ohne Wartezeit und ohne eigenen Behördengang. Füllen Sie einfach den Online-Antrag aus; wir melden uns, falls noch etwas fehlt.
