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Ausfuhrkennzeichen: diese Unterlagen brauchen Sie wirklich
Export nach Italien, Polen oder in die Türkei — wir zeigen, was die Zulassungsstelle braucht und was Sie getrost zuhause lassen können.
- Ausfuhr
- Export
- Checkliste

Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführt, braucht ein Ausfuhrkennzeichen — auch Zollkennzeichen genannt. Damit darf das Auto fünf Tage bis zu einem Jahr außerhalb Deutschlands bewegt werden.
Die Pflicht-Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Gültige HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Vollmacht (Download auf unserer Seite)
Die häufigsten Stolpersteine
Wir sehen zwei Fehler immer wieder:
- Abgelaufene HU — das Ausfuhrkennzeichen wird nur für die Restlaufzeit ausgestellt.
- Fehlender Fahrzeugbrief — ohne Teil II kein Export. Eidesstattliche Versicherung hilft bei Verlust.
Unser Versprechen
Ausstellung binnen 24 Stunden, inklusive Versicherung und Kfz-Steuer. Den aktuellen Preis finden Sie unter Leistungen.
